Lösung zu Aufgabe B2

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Lösung zu Aufgabe B2

Hier genügt es, wenn du diese Aufgabe mit Hilfe von Plausibilitätsüberlegungen gelöst hast. Eine formale Begründung war nicht notwendig.


Eine mögliche formale Begründung:

Es gilt:
\sin(x)=\sin\left(b\cdot\frac{x}{b}\right)
Dies bedeutet, dass die Funktion  x \rightarrow \sin ( b\cdot x ) schon an der Stelle \frac{x}{b} den Funktionswert von  x \rightarrow \sin (x ) annimmt.